Kanzlei

Sehr geehrte Damen und Herren, ich heiße Sie herzlich Willkommen.


Die Kanzlei ist insbesondere auf folgende Bereiche spezialisiert:


Jugend- und allgemeines Strafrecht, Verkehrsrecht, Zivilrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht.


Bitte setzen Sie sich unverbindlich telefonisch oder über das oben im Menü zu findende Kontaktformular mit mir in Verbindung.
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.


Für Beratungen in strafrechtlichen, bußgeldrechtlichen oder verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten entstehen Kosten in Höhe von 10,00 € bis 260,00 €.


Die Gebühr für die Beratung (mündlichen bzw. schriftlichen Rat oder eine Auskunft) oder für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens beträgt für den Verbraucher maximal 250,00 Euro (§ 34 Abs. 1 RVG). Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Für ein erstes Beratungsgespräch beträgt die Gebühr jedoch höchstens 190,00 Euro. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Wird das Mandat für das Verfahren, welches Gegenstand der Erstberatung war, übernommen, so werden die Gebühren für die Beratung auf die später entstehenden Gebühren angerechnet. Es erfolgt für den Fall einer streitigen Auseinandersetzung eine Erörterung der Anwalts- und Gerichtsgebühren, um feststellen zu können, ob eine Prozessführung wirtschaftlich sinnvoll ist.

Je nach Art und Umfang eines abgeschlossenen Rechtsschutzversicherungsvertrages sind weite Teile der möglicherweise entstehenden Anwalts- und Gerichtsgebühren abgedeckt. Deckungsanfragen und Kostenübernahmefragen können schnell und problemlos geklärt werden.
Ganz gleich, bei welcher Versicherungsgesellschaft eine Rechtsschutzversicherung besteht, gibt es eine freie Anwaltswahl für die Versicherten.